Außerhalb des Regelfall
Mir ist bekannt, dass ich mich regelmäßig bei Arzt vorstellen muss, um die Notwendigkeit der Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls erneut zu überprüfen. Außerdem soll mein/e Physiotherapeut/in ein Therapiebericht ausstellen.
Info:
Für Versicherte mit „Langfristigem Heilmittelbedarf“ gemäß Diagnoseliste (Anlage 2 HeilM-RL) können die dauerhaft notwendigen Heilmittel als „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ verordnet werden, ohne dass zuvor der Regelfall durchlaufen werden muss. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren entfällt. Für Versicherte mit „Besonderem Verordnungsbedarf“ kann ebenfalls längerfristig verordnet werden, allerdings muss zuvor der Regelfall durchlaufen werden. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren eines langfristigen Heilmittelbedarfs entfällt, wenn die Nebenbedingungen erfüllt sind (gem. Patienteninformation G-BA, Stand 04/2017). Bei Diagnosen, die nicht auf der Diagnoseliste „Langfristiger Heilmittelbedarf“ (Anlage 2 HeilM-RL) bzw. der Diagnoseliste „Besondere Verordnungsbedarfe“ (KBV) gelistet sind, aber in der Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigung mit diesen vergleichbar sind, muss der Versicherte oder sein Stellvertreter einen Antrag zur Genehmigung stellen.